Meine Leistungen
Als Facharzt für Chirurgie und Additivfacharzt für Viszeralchirurgie biete ich Ihnen in meiner Ordination folgende Leistungen an:
Ab 1.7.2025 ausschließlich Wahlarztordination, die Bezahlung erfolgt bar oder mittels Karte unmittelbar in der Ordination
- Erstellung von medizinischen Gutachten als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Chirurgie)
- Stationäre Behandlung sowohl in der Sonderklasse als auch in der Allgemeinklasse
- Erst- und Aufklärungsgespräch mit standardisierten Fragebögen, vor allem bei geplanten Operationen
- Nachsorge von Patienten mit bösartigen Erkrankungen entsprechend den Richtlinien der österreichischen Gesellschaft für Chirurgie und der österreichischen Krebsgesellschaft
- In meiner Praxis stelle ich verantwortungsbewusst und sorgfältig OP-Freigaben aus, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen medizinischen Eingriff erhalten. Durch eine gründliche Untersuchung und individuelle Beratung streben wir gemeinsam nach Ihrer optimalen Gesundheit und Sicherheit vor einer Operation. Vertrauen Sie auf meine fachliche Kompetenz für eine umfassende Betreuung in diesem wichtigen Schritt.
- Ambulante, sog. "kleine" Chirurgie: Entfernung von Lipomen, Atheromen, Epitheliomen (Muttermalen) incl. Verschiebelappenplastik, Nagelbettplastiken, Entfernung von Warzen und ähnliches
- Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen des Dick- und Enddarmes:
- Hämorrhoidenbehandlung
- Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen
- Inkontinenzberatung und -behandlung
- Rektoskopie
- Video-Gastroskopie und Video-Colonoskopie mit Sedierung (Rauschnarkose)
Gebühren für nicht eingehaltene Termine:
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen wird ein Ausfallshonorar in der Höhe von 80€ (EURO achtzig) verlangt. Als „rechtzeitig abgesagt“ anzusehen wäre nach Ansicht der Ärztekammer für Wien jedenfalls 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Dazu verweise ich auf die Möglichkeit des Anrufes oder die Mailadressen "ordi.wimberger@dickdarm.at" oder "anmeldung@dickdarm.at"
Auf Empfehlung der Ärztekammer werden die Patient*innen bereits bei der Terminvereinbarung auf den Umstand hingewiesen, dass bei nicht rechtzeitiger Absage des Termins bzw. unentschuldigtem Fernbleiben ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt wird.
Das Ausfallshonorar stellt einen sog. fortgesetzten Entgeltanspruch dar. Die Honorarforderung muss jedenfalls angemessen sein, das heißt eine allfällige Ersparnis durch die nicht erfolgte Behandlung sowie ein allfällig anderweitigen Erwerb - wenn also ein anderer Patient in dem Zeitraum behandelt werden konnte oder sonstige Angelegenheiten (Fertigstellung von Krankengeschichten, Gutachten,..) verrichtet werden konnten - ist jedenfalls anzurechnen.
Sollte ein*e Patient*in dieses Honorar nicht begleichen, wird die Forderung an die Mahn- und Inkassostelle der Ärztekammer für Wien für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einmahnung weiter geleitet.